Seit über 30 Jahren sind wir für Wohnungseigentümergemeinschaften tätig und haben gelernt: Um den Frieden im Haus zu erhalten, ist es unerlässlich, eine professionelle Hausverwaltung zu beauftragen. Wir bieten Ihnen nicht nur alle nach WEG und der Rechtsprechung unabdingbaren Aufgaben, sondern stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung gerade wenn es schwierig wird, gern zur Seite.

Viele zuvor zerstrittene Eigentümergemeinschaften konnten wir zusammen führen und damit die Basis für ein gutes und konstruktives Miteinander schaffen. Bei uns steht die Gemeinschaft mit ihren Erfordernissen und Möglichkeiten im Vordergrund. Wir hören zu und finden Lösungen.

Über 90% der Beschlüsse seit 1981 wurden durch gute Vorbereitung und Information einstimmig beschlossen. In dieser Zeit hat es nur wenige Beschlussanfechtungen gegeben, davon nur wenige erfolgreich.

Unsere Arbeitsweise

Zertifiziert nach WEG § 26a

Unsere Geschäftsführerin Floriane Pfeiffer-Ditschler ist Kauffrau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK) und geprüfte Immobilienfachwirtin (IHK). 

Regelmäßige Fortbildung

Wir bilden uns regelmäßig und umfassend fort, so dass unsere Verwaltung und Betreuung zutreffend und rechtssicher erfolgt. Gemäß der frewilligen Selbstverpflichtung des VDIV zur Weiterbildung, liegt diese bei min. 15 Stunden pro Jahr, statt der vom Gesetzgeber geforderten 20 Stunden in drei Jahren. 

Kalkulierbare Verwaltungskosten

Bei der Vereinbarung der Verwaltungskosten achten wir auf Kalkulierbarkeit. Nahezu alle Sonderkosten sind mit der vereinbarten Verwaltergebühr abgegolten. Für Gebühren, die durch Maßnahmen der Schuldner im Falle von Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungen der Eigentümergemeinschaft aufgegeben werden, und öffentliche Auflagen gilt dies nicht. Im Falle neuer behördlicher Auflagen, Gesetzesänderungen oder gerichtlicher Entscheidungen, suchen wir das Gespräch mit Ihnen, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

Strukturierte Eigentümerversammlungen

Die mit den Beiräten abgestimmte Tagesordnung wird hinreichend beschrieben und es wird rechtzeitig eingeladen. Kleine Eigentümerversammlungen, Kassenprüfungen und Beiratssitzungen können in unserem Haus abgehalten werden. Die notwendigen Informationen werden mit geeigneten technischen Hilfsmitteln dargestellt.

Keine Versammlungsvollmachten für die Hausverwaltung

Vollmachten, die uns für Eigentümerversammlungen erteilt werden, geben wir üblicherweise an die entsprechenden Beiräte weiter, sofern der bevollmächtigende Eigentümer dies nicht explizit ausschließt. Nur in Ausnahmefällen weichen wir von diesem Procedere ab. So vermeiden wir Interessenskonflikte durch eine etwa beherrschende Stellung des Verwalters. Wir sind lediglich das ausführende und beratende Organ der Eigentümergemeinschaft.

Keine Kontenverfügung ohne Beschlussfassung

Kontenverfügungen finden nur im beschlossenen Rahmen statt. – Sofern im Notfall darüber hinaus verfügt werden muss, geschieht dies nur im Einvernehmen mit dem Beirat. Dies gilt besonders für Instandhaltungsrücklage.

Buchhaltungs-Ergebnisse immer aktuell

Ohne Ausnahme rechnen wir jede Geldbewegung des Abrechnungszeitraumes ab - nach dem Zufluss-Abflussprinzip und kurzfristig und rechtsicher. - Darüber hinaus ordnen wir die tatsächlichen Verbräuche dem Abrechnungszeitraum zu, damit Eigentümer die Betriebskosten gegenüber ihren Mietern leichter abrechnen können. Unsere Buchhaltung ist immer auf dem Laufenden, so dass jeder Zeit die notwendigen Zahlen zur Verfügung stehen. Die jährliche Einnahmen-Überschussrechnung kann in den ersten Tagen des Januars im Folgejahr geliefert werden. Die jährliche Rechnungsprüfung findet normalerweise in unserem Hause statt.

Abgestimmte Instandhaltungsmaßnahmen

Die Betreuung größerer Instandhaltungsmaßnahmen wird – jeweils nach vorheriger Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft – im gesetzlichen Umfang berechnet.

Haftung ohne Beschränkung

Die Marburger Haus- und Grundstücksverwaltung Pfeiffer-Ehlebrecht wird als eingetragene offene Handelsgesellschaft (oHG) geführt. Eine handelsrechtliche Haftungsbeschränkung gab und gibt es bis heute nicht, denn die besondere Qualität unserer Dienstleistung schließt Haftungsrisiken weitestgehend aus. Für alle Fälle erhalten wir permanent eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von € 500.000,00 p.a. aufrecht.

Unabhängig - für gute Konditionen

Handwerkliche Leistungen und Dienstleistungen kaufen wir von zuverlässigen, externen Partnern ein, die wir immer wieder kritisch prüfen. Das macht uns unabhängig von unnötigen Bindungen und teuren Verträgen. Wo nötig ziehen wir Fachleute zurate. Langjährige Geschäftsbeziehungen zu Rechtsanwälten, Sachverständigen, Versicherungsagenturen und Handwerkern ermöglichen auch deren raschen Einsatz. Wir legen besonderen Wert auf Unabhängigkeit, um auch im Notfall rasche Hilfe zu vernünftigen Konditionen zu erhalten.

Referenzen

... nennen wir an dieser Stelle nicht. Das verbietet die unseren Auftraggebern zugesicherte Diskretion. Aber wir geben Ihnen die Eckdaten einiger typischer Objekte und unserer Tätigkeitsfelder:

Wohnungseigentums-Anlage A, Baujahr 1975:

40 Wohnungen mit 1 bis 5 Zimmern, 3.000 m² Wohnfläche, 35 Eigentümer/innen und 12 Mietparteien. Verwaltung seit 1996, Dachsanierung 2001, Heizungssanierung 2006.

Wohnungseigentums-Anlage B, Baujahr 1925:

20 Wohnungen mit 1 bis 5 Zimmern, 1.500 m² Wohnfläche, 20 Eigentümer/innen und 8 Mietparteien. Verwaltung seit 1980, Heizungssanierung 1996, Dachsanierung 2001, Fassadensanierung 2010.

Wohnungseigentums-Anlage C, Baujahr 2005:

70 Wohnungen mit 1 bis 5 Zimmern, 5.000 m² Wohnfläche, 55 Eigentümer/innen und 20 Mietparteien. Verwaltung und Gewährleistungsverfahren seit 2005, Solaranlage 2006 .

Wohnungseigentums-Anlage D, Baujahr 1974:

145 Wohnungen mit 1 bis 4 Zimmern, 7.400 m² Wohnfläche, 120 Eigentümer/innen und 145 Mietparteien. Verwaltung und Gewährleistungsverfahren seit 1986, umfassende Sanierungen seit 2008, geplanter Einbau eines BHKW in 2017.